Wissenswertes zum Thema Gebühren
für Bescheinigungen und Atteste
Welche Atteste und Bescheinigungen zu Lasten der Krankenkassen berechnet werden dürfen, ist in einem Bundesmantelvertrag, der sog. Vordruckvereinbarung, geregelt. Eine solche Bescheinigung trägt korrekterweise immer eine fünfstellige Abrechnungsziffer gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung). Derartige Bescheinigungen sind für Sie kostenfrei.
Gesetzlich zulässige Anfragen von Behörden und Gerichten werden von uns so schnell wie möglich bearbeitet. Aufgrund des erheblichen Arbeitsumfanges kann es hierbei auch einmal zu Verzögerungen kommen. Derartige Befundberichte und Gutachten werden Ihnen von uns in der Regel nicht berechnet.
Von Ihnen in Auftrag gegebene medizinisch notwendige Bescheinigungen, Atteste und Gutachten müssen Ihnen gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte vom 01.01.1996 (GOÄ) berechnet werden. Verstöße dagegen können uns u. U. als Abrechnungsbetrug, Verstoß gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland („unlauterer Wettbewerb“) oder gegen die Berufsordnung vorgeworfen werden.
Medizinisch nicht notwendige Bescheinigungen und Atteste (beispielsweise Anfragen einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung sowie freie Gutachten)berechnen wir nach Zeitaufwand, wobei für die ärztliche Tätigkeit je nach Aufwand ein Stundensatz von 100.- € bis 200.-€ zu Grunde gelegt wird. Gerichtliche Gutachten berechnen wir nach dem Entschädigungsgesetz JVEG.
Beispiele für Gebühren in unserer Praxis
Attest für |
Umfang |
Euro |
Anwesenheitsbescheinigung
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Kurze Bescheinigung der Anwesenheitszeit in der Praxis
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gratis
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Betäubungsmittelausweis
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Erstausstellung eines BTM- Passes mit Medikament, Dosierung, Stempel und Unterschrift
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2,-
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Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
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Bescheinigung nach Artikel 75 des Durchführungsabkommens der Schengen- Staaten
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15,-
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Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
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Frei formuliert für die Botschaft von Staaten außerhalb des Schengen- Kreises:
Achtung: Es entstehen meistens zusätzliche Kosten für die Übersetzung in die jeweilige Landessprache durch ein akkreditiertes Übersetzungsbüro!
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30,-
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Kurzes Attest ohne körperliche Untersuchung
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Auf Vordruck mit Einsetzen von Name und Daten (Schul- Sport- Schwimmbefreiung , Arbeitgeber)
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5,-
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Ausführliches Attest ohne körperliche Untersuchung
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Diktiert, z.B. Arbeitgeber, Behörde (Polizei, Gericht, Arbeitsamt), Rechtsanwalt, Altenheim
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15,-
+5.- € (sofort) |
Ausführliches Attest mit ärztlicher Bewertung
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Diktiert, z.B. Reisebüro (Reiserücktritt, Reisefähigkeit, Flugfähigkeit), Behörde je angefangene 1000 Anschläge
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40,-
+5.- € (sofort) |
Sporttauglichkeitsattest
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Für Sportverein, Leichtathletik, Sportbootführerschein etc.
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50,-
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Attest wegen Drittschädigung
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Medizinisch nicht indizierte Abklärungsdiagnostik im Rahmen der Beweissicherung (z.B. Verkehrsunfall, Überfall, Schlägerei)
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80,-
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Reisemedizinische Beratung
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20,-
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+ jede Impfung
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10,-
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Gesundheitsuntersuchung
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Auf Wunsch des Arbeitgebers vor Einstellung, bei Praktika
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50,-
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Ärztliches Attest bei juristischem Widerspruch gegen z.B. Rentenbescheid
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Je nach Zeitaufwand für Aktenstudium, Diktat und Schreiben
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50,- bis 100,-
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Sozialgerichtsgutachten
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Ausführliches algesiologisches Gutachten mit körperlicher Untersuchung, Aktenstudium, Literaturstudium und ausführlicher Bewertung einer Schmerzkrankheit. (Aus Gründen der gebotenen Neutralität ausschließlich für Personen, die nicht gleichzeitig Patienten unserer Praxis sind.)
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Nur nach vorheriger Anfrage und Kostenschätzung.
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